Dr. Hans-Georg Meier

Fachanwalt für Arbeitsrecht
„DIE FORM IST DIE ZWILLINGSSCHWESTER DER GERECHTIGKEIT UND
DIE GEKORENE FEINDIN DER WILLKÜR.“ Rudolph v. Ihering (1818–1892, dt. Jurist)
Dr. Hans-Georg Meier

Geboren 1948 in Schwerin, Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Tübingen. Promotion im Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. Seit 1976 Rechtsanwalt in Berlin, seit 1987 Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht Berlin, viele Jahre nebenamtlicher Prüfer beim Justizprüfungsamt Berlin und Mitglied des Anerkennungsausschusses für das Fachgebiet Arbeitsrecht beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Herausgeber arbeitsrechtlicher Periodika, Autor von Fachbüchern und zahlreichen sonstigen Veröffentlichungen zu Fragen des Arbeitsrechts.

Die Formalien der Rechtsanwendung müssen bewahrt werden, sonst ist das „so, als würde der Gegner, während man beim Schachspiel gerade gewinnt, das Schachbrett umwerfen und behaupten, er habe gesiegt“.

Tätigkeitsschwerpunkt

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