
Studium in Tübingen und Frankreich, Promotion in Potsdam und England, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2001 in Berlin.
Tätigkeitsschwerpunkte bilden individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Vertretung von Arbeitnehmern und Unternehmen verschiedenster Branchen und Größe; auch internationales Arbeitsrecht, Entsendung und Arbeitsrecht in der Insolvenz.
Mitherausgeber der Rechtsprechungsüber- sicht Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für Führungskräfte; Referententätigkeit, u. a. für ein führendes Weiterbildungsinstitut.
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