Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beraten wir Personen- und Kapitalgesellschaften von der Unternehmensgründung bis zur Unternehmens- nachfolge.
Dabei profitieren unsere Mandanten – etwa im Zuge von Umstrukturierungen – von unserer ausgewiesenen Expertise auch in anderen Rechtsbereichen, insbesondere dem Arbeits- und Steuerrecht.
Auch auf dem Gebiet des Handelsrechts sind wir in der Lage, Sie umfassend gerichtlich und außergerichtlich zu unterstützen, von der komplexen Vertragsgestaltung bis hin zu Handelsregisterangelegenheiten.